Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Neuregelung der Interessenvertretung von Industrie- und Handelskammern
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Organisation des DIHK neu regelt. Der bislang als privatrechtlicher eingetragener Verein organisierte DIHK soll dadurch in einen öffentlich-rechtlichen Rechtsrahmen überführt werden und damit den gleichen Vorgaben unterliegen wie die einzelnen IHKs. Die Neuregelung trägt auch der Umsetzung eines Urteils des BVerwG Rechnung.
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