Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zum Schutz von Computerprogrammen vor
Der BGH hat über die urheberrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs von Software zu entscheiden, die dem Nutzer das Manipulieren des auf einer Spielkonsole ablaufenden Programms ermöglicht (sog. „Cheat-Software“). Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. I ZR 157/21).
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