Brustkrebsnachsorge: Kein Anspruch auf Wunschuntersuchungen
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ohne ärztliche Indikation nicht für regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebsnachsorge aufkommen muss (Az. L 4 KR 68/21 B ER).
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