Bottroper Apotheker: Widerruf der Approbation ist rechtmäßig

Das VG Gelsenkirchen hat die Klage eines vormaligen Bottroper Apothekers abgewiesen, die gegen den von der Bezirksregierung Münster verfügten Widerruf seiner Approbation als Apotheker gerichtet war (Az. 18 K 3908/20).
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