Boarding verpasst: Reiseveranstalter haftet nicht für Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen

Das AG München entschied, dass ein Reiseveranstalter nicht dafür haftet, wenn Reisende wegen langer Sicherheitskontrollen am Flughafen ihren Flug verpassen (Az. 158 C 1985/23).
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