Boarding und Deboarding von Personen mit eingeschränkter Mobilität

Das LG Frankfurt entschied, dass eine Fluggesellschaft nach der Fluggastrechteverordnung verpflichtet ist, Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen Vorrang bei der Beförderung einzuräumen – das gilt sowohl beim Ein- als auch beim Aussteigen (Az. 2-24 S 173/21).
Source: Datev – Boarding und Deboarding von Personen mit eingeschränkter Mobilität

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker