BGH: „Freie Mitarbeit“ in Kanzlei als Scheinselbstständigkeit

Wann „freie Mitarbeiter“ in einer Kanzlei Scheinselbstständige sind und damit rechtlich als Angestellte gelten, hat der BGH in einem aktuellen Fall grundlegend geklärt. (Az. 1 StR 188/22). Darauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – BGH: „Freie Mitarbeit“ in Kanzlei als Scheinselbstständigkeit

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