BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im Telekom-Verfahren (“dritter Börsengang”)

Der BGH hat über die Rechtsbeschwerden von Anlegern (Musterklägerseite), die stellvertretend für rund 17.000 Kläger Rechtsmittel gegen den Musterentscheid des OLG Frankfurt vom 30.11.2016 eingelegt haben, sowie über die gegen den vorbezeichneten Musterentscheid gerichtete Rechtsbeschwerde der Deutschen Telekom AG (Musterbeklagte), entschieden (Az. XI ZB 24/16).
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