BFH zur Übertragung von Pensionsverpflichtungen – Erstmalige Anwendung des § 4f EStG

Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 4f EStG entgegen Rz. 16 des BMF-Schreibens vom 30.11.2017 nur auf Schuldübernahmen und Schuldbeitritte Anwendung findet, die in Wirtschaftsjahren vereinbart worden sind, welche nach dem 28.11.2013 enden (Az. IV R 27/22).
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