BFH zur Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine die Grunderwerbsteuer auslösende Anteilsübertragung ordnungsgemäß i. S. d. § 16 Abs. 5 GrEStG angezeigt wurde (Az. II R 2/21).
Source: Datev – BFH zur Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

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