BFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die gezahlten Entgelte für die Benutzung sog. „Mehrwegsteigen“ zum Transport von Obst und Gemüse bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen sind (Az. III R 56/20).
Source: Datev – BFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker