BFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen eines Sponsoringvertrags

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob ein Sponsoringvertrag typischerweise seinem wesentlichen Gehalt nach ein Miet- oder Pachtverhältnis i. S. des bürgerlichen Rechts darstellt, welches für eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG erforderlich ist (Az. III R 5/22).
Source: Datev – BFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Leistungen im Rahmen eines Sponsoringvertrags

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker