BFH zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer “Kontoleihe”
Die Anfechtung gläubigerbenachteiligender Rechtshandlungen wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens gemäß § 191 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO i. V. m. §§ 1 ff. AnfG erfolgt durch Duldungsbescheid. So entschied der BFH (Az. VII R 63/18).
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