BFH zur Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Erbschaftsteuer
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob bei der Bewertung von kurzer Zeit nach dem Erbfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen der gemäß § 166 BewG ermittelte Liquidationswert oder ein nachweislich niedrigerer gemeiner Wert als Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer anzusetzen ist (Az. II R 39/20).
Source: Datev – BFH zur Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Erbschaftsteuer