BFH zum Betrag aus der Auflösung von Unterschiedsbeträgen nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG als Teil des laufenden Gesamthandsgewinns

Der BFH hat die Frage geklärt, wer prozessualer Rechtsnachfolger einer Personengesellschaft wird, die sich mit ihrer Klage allein gegen eine ausschließlich einen ausgeschiedenen Gesellschafter betreffende Feststellung gewendet hat und im gerichtlichen Verfahren vollbeendet wurde (Az. IV R 4/18).
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