BFH zum Begriff der gemeinsamen Hauptwohnung i. S. des HmbZWStG
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob es für die Bestimmung der (ehelichen) Hauptwohnung außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg i. S. des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG auf das Vorliegen einer gemeinsamen Wohnung als Hauptwohnung i. S. des Bundesmeldegesetzes und damit auf die melderechtlichen Verhältnisse ankommt (Az. VIII R 37/18).
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