BFH zum Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern

Der BFH entschied, dass die Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer führt, der die Ordnungswidrigkeit (Parkverstoß) begangen hat (Az. VI R 1/17).
Source: Datev – BFH zum Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern

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