BFH: Wegfall gewerbesteuerlicher Fehlbeträge bei Abspaltung
Scheidet infolge einer Abspaltung eine Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin aus einer Mitunternehmerschaft aus, gehen die vortragsfähigen Gewerbeverluste der Mitunternehmerschaft insoweit unter, als diese der Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. So der BFH (Az. IV R 29/18).
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