BFH: Voraussetzungen für die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes

Der BFH entschied, dass die Anwendung des ermäßigten Biersteuersatzes gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 BierStG nicht den Betrieb eines Steuerlagers durch die Brauerei voraussetzt (Az. VII R 43/19).
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