BFH: Steuerfreiheit der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Die Beitragserstattungen der Deutschen Rentenversicherung Bund i. S. des § 210 SGB VI sind als “andere Leistungen” steuerbare Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG. Sie können deshalb nicht zugleich “negative Sonderausgaben” sein. So entschied der BFH (Az. X R 35/18).
Source: Datev – BFH: Steuerfreiheit der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

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