BFH: Lieferung von Energieerzeugnissen an Angehörige der US-Streitkräfte (II)
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Entlastung von der Energiesteuer für an die US-Streitkräfte geliefertes Heizöl mangels vollständiger Weitergabe des Vorteils an die Streitkräfte zu versagen ist, wenn der Lieferer für begünstigte Kunden in einer gesonderten Preisliste höhere Preise ansetzt, um mit Lieferungen an diesen Kundenkreis verbundenen höheren Aufwand abzugelten (Az. VII R 41/18).
Source: Datev – BFH: Lieferung von Energieerzeugnissen an Angehörige der US-Streitkräfte (II)