BFH: Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung
Der BFH nahm u. a. Stellung zu der Frage, ob bei der vorliegenden Konstellation der Veräußerungsverlust der Abgeltungsteuer unterliegt, und ob die XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibung ein Wertpapier im Sinne von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG ist und die Wandlung daher ein steuerneutraler Vorgang (Az. VIII R 28/20).
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