BFH: Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus § 17 des EStG und Gestaltungsmissbrauch bei gezielter Herbeiführung von Veräußerungsverlusten

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen des § 17 EStG einheitlich für alle veräußerten Geschäftsanteile oder anhand jedes einzelnen Geschäftsanteils geprüft wird (Az. IX R 12/22).
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