BFH: Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob im Falle einer Beteiligungsveräußerung im Rahmen mehrstöckiger Personengesellschaften nur diejenige Gesellschaft Schuldnerin der Gewerbesteuer ist, an der der anteilsveräußernde Gesellschafter unmittelbar beteiligt ist (Az. IV R 40/22).
Source: Datev – BFH: Gewerbesteuerrechtliche Zurechnung des Gewinns aus der Anteilsveräußerung bei doppelstöckigen Personengesellschaften

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker