BFH: Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht

Der BFH hat entschieden, dass über die Art und Weise der Akteneinsicht der Senat und nicht der Vorsitzende Richter des FG zu entscheiden hat (Az. VIII B 123/20).
Source: Datev – BFH: Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht

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