BFH: Entlastungsanspruch für Branntweinsteuer
Der Entlastungsanspruch nach § 154 Abs. 1 BranntwMonG setzt nicht voraus, dass die Erzeugnisse bereits in dem Zeitpunkt nachweislich versteuert sind, in dem sie in das Steuerlager aufgenommen werden. So der BFH (Az. VII R 52/20).
Source: Datev – BFH: Entlastungsanspruch für Branntweinsteuer