BFH: Eingangsleistungen einer Kapitalanlagegesellschaft i. S. des InvG – Kein Vorsteuerabzug für Leistungsbezüge, deren Kosten Eingang in den Preis der steuerfreien Verwaltungsleistung an die (Gesamtheit der) Anleger finden

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob eine Kapitalanlagegesellschaft, die Immobilien-Sondervermögen verwaltet, einen anteiligen Vorsteuerabzug aus allgemeinen Kosten des Sondervermögens nach einem jeweils fondsspezifischen Aufteilungsschlüssel geltend machen kann (Az. XI R 13/19).
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