BFH: Bestimmung des Werts eines Anteils an einer Personengesellschaft für Zwecke der Erbschaftsteuer
§ 97 Abs. 1a BewG enthält Vorgaben zur Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen einer Personengesellschaft durch Aufteilung des gemeinen Werts des der Personengesellschaft gehörenden Betriebsvermögens. So entschied der BFH (Az. II R 43/17).
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