BFH: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte
Der BFH hatte zu entscheiden, ob Betriebsgrundstücke, die im Jahr 2012 als letzter Teilakt einer vorweggenommenen Erbfolge auf eine GbR übertragen wurden, als steuerschädliches Verwaltungsvermögen i. S. von § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG anzusehen sind (Az. II R 22/18).
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