BFH: Abzug des beim Tod des Steuerpflichtigen noch nicht berücksichtigten Teils der Erhaltungsaufwendungen i. S. v. § 82b EStDV

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob nicht verbrauchte Erhaltungsaufwendungen i. S. von § 82b EStDV in einer Summe beim Erblasser in dessen Todesjahr (entgegen R 21.1 Abs. 6 EStR 2012) abzuziehen sind oder ob die Verteilung nach § 82b EStDV beim Erben fortgeführt wird (Az. IX R 31/19).
Source: Datev – BFH: Abzug des beim Tod des Steuerpflichtigen noch nicht berücksichtigten Teils der Erhaltungsaufwendungen i. S. v. § 82b EStDV

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker