Bewilligung von Kindergeld für ein ausbildungsunfähig erkranktes Kind – Anforderungen an den Nachweis der Erkrankung
Es besteht keine Rechtsgrundlage dafür, ein Kind nur dann als ausbildungsunfähig erkrankt anzusehen, wenn das voraussichtliche Ende der Erkrankung ärztlich bescheinigt ist. Dies entschied das FG Schleswig-Holstein (Az. 3 K 1/18).
Source: Datev – Bewilligung von Kindergeld für ein ausbildungsunfähig erkranktes Kind – Anforderungen an den Nachweis der Erkrankung