Beweislast bei Schäden am Auto nach Fahrt durch die Autowaschanlage
Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws in der von der Beklagten betriebenen Autowaschanlage wies das AG München die Klage der Eigentümerin des Fahrzeugs ab (Az. 112 C 4716/18).
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