Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie
Der BGH hat entschieden, dass einem Versicherungsnehmer auf der Grundlage der hier vereinbarten Versicherungsbedingungen keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte in Schleswig-Holstein zustehen (Az. IV ZR 144/21).
Source: Datev – Betriebsschließungsversicherung in der COVID-19-Pandemie