Betreten auf eigene Gefahr – Kommune haftet nicht
Das LG Nürnberg-Fürth (Az. 4 O 7325/20) und auch das OLG Nürnberg (Az. 4 W 362/21) hatten sich mit der Frage zu befassen, ob die Kommune haftet, wenn eine Fußgängerin auf einer Grünfläche in ein von einem Biber gegrabenes Loch stürzt.
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