Betagter Anwalt klagt in eigener Sache: Trotzdem beA-Pflicht

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein nur noch in geringem Umfang beratend tätiger 71-jähriger Rechtsanwalt auch bei einer Klage in eigener Sache zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verpflichtet ist. Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin (Az. 3 K 3179/24).
Source: Datev – Betagter Anwalt klagt in eigener Sache: Trotzdem beA-Pflicht

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker