Besteuerung von Rekuperationsstrom
Der zurückgewonnene Strom aus Rekuperationsanlagen unterliegt nicht der Stromsteuer, sofern er direkt weiterverwendet und nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Das geht aus einer Antwort (19/29613) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29076) der FDP-Fraktion hervor.
Source: Datev – Besteuerung von Rekuperationsstrom