Beschränkung der Corona-Sonderzahlung auf aktive Landesbedienstete rechtmäßig

Die Beschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises für die im Jahr 2022 gewährte Corona-Sonderzahlung auf solche Bedienstete, die zum 29. November 2021 in einem aktiven Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum beklagten Land Rheinland-Pfalz gestanden haben, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das VG Koblenz und wies die Klage eines pensionierten Landesbediensteten ab (Az. 5 K 645/22.KO).
Source: Datev – Beschränkung der Corona-Sonderzahlung auf aktive Landesbedienstete rechtmäßig

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker