Beschneidungsdepression? – Krankenkasse muss kein neues Gutachten einholen

Bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern sollen die Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen. In einer aktuellen Entscheidung hat das LSG Niedersachsen-Bremen die Grenzen des Anspruchs aufgezeigt (Az. L 16 KR 432/22).
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