Berufsgeheimnis und DAC-6
Die Generalanwältin am EuGH Kokott stellte am 30. Mai 2024 in ihren Schlussanträgen in der Rs. C-432/23 fest, dass das anwaltliche Berufsgeheimnis auch die gesellschaftsrechtliche Beratung umfasst, die Richtlinie 2011/16/EU (sog. DAC-6) sei aber trotz ihres Ermessensspielraums im Hinblick auf die Vertraulichkeit nicht ungültig. Darauf weist die BRAK hin.
Source: Datev – Berufsgeheimnis und DAC-6