Bekanntmachung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen (§ 138f Abs. 1 AO)
BMF, Schreiben IV B 6 – S-1316 / 19 / 10024 :012 vom 29.04.2020
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