Beginn der Liquidation führt nicht zwingend zur Ausbuchung einer Forderung

Das FG Münster entschied, dass eine GmbH eine Verbindlichkeit gegenüber ihrer Alleingesellschafterin nicht allein deshalb gewinnerhöhend ausbuchen muss, weil sie ihren aktiven Geschäftsbetrieb eingestellt hat und in die Liquidationsphase eingetreten ist (Az. 10 K 2222/19).
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