Beamtenbesoldung in Hessen verfassungswidrig zu niedrig

Der VGH Kassel hat in zwei Verfahren festgestellt, dass die Beamtenbesoldung in Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprochen hat (Az. 1 A 863/18, 1 A 2704/20).
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