Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Dyckerhoff AG nicht angemessen
Mit Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 12.07.2013 schloss die Dyckerhoff AG ihre Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung aus. Die gewährte Abfindung war nicht angemessen und erhöhte die Abfindung entsprechend um 4,92 Euro auf 52,08 Euro je Aktie. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 121/15).
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