Automatische Zinsberechnung der Gewerbesteuer nach Gesetzesbeschluss bereits umgesetzt

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 12.02.2021 dem Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 zugestimmt.
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