Auslobung von 10 Euro-Gutscheinen durch Versandhandelsapotheke ist unzulässig

Die Auslobung von 10 Euro-Gutscheinen bei der Einlösung von E-Rezepten, deren Guthaben – jedenfalls teilweise – auch für den Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel verwendet werden kann, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz. Das OLG Frankfurt wies die Berufung einer niederländischen Versandhandelsapotheke zurück (Az. 6 U 347/24).
Source: Datev – Auslobung von 10 Euro-Gutscheinen durch Versandhandelsapotheke ist unzulässig

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker