Ausbildungsvergütung – Kürzung bei Teilzeit
Eine tarifliche Regelung, nach der sich die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in Teilzeit entsprechend der Anzahl wöchentlicher Ausbildungsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit berechnet, verstößt lt. BAG nicht gegen höherrangiges Recht (Az. 9 AZR 104/20).
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