Aus Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren resultierende Steuer ist nicht zwingend Masseverbindlichkeit

Das FG Münster entschied, dass die aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks resultierende Einkommensteuer keine Masseverbindlichkeit darstellt, wenn die Beschlagnahme vor und die Versteigerung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt ist (Az. 10 K 1934/21 E).
Source: Datev – Aus Zwangsversteigerung im Insolvenzverfahren resultierende Steuer ist nicht zwingend Masseverbindlichkeit

Share This Posts

Related Posts

  • Kategorie

  • Laden...
  • Spruch des Monats

    Man muss glücklich sein, um glücklich zu machen. Und man muss glücklich machen, um glücklich zu bleiben.

    Maurice Maeterlinck; 1862 – 1949, belgischer Dichter und Dramatiker