Auch grobes Foul beim Fußball führt nur in Ausnahmen zum Schmerzensgeld
Wegen einer Verletzung bei einem Amateurfußballspiel hat der gefoulte Spieler nur ausnahmsweise einen Anspruch gegen seinen Gegenspieler. Der Gefoulte müsse nachweisen, dass der Gegner eine grob fahrlässige, unentschuldbare Regelwidrigkeit begangen hat. So entschied das LG Frankenthal (Az. 5 O 57/19).
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