Arm dran, weil Arm ab? Zur Haftung trotz schwerer Verletzung durch Putativnotwehr

Kann ein Kläger Schmerzensgeld vom Beklagten wegen Abtrennung seiner Hand verlangen, wenn er zuvor bei diesem den Eindruck hervorgerufen hat, er werde in lebensbedrohlicher Weise vom Kläger angegriffen und müsse sich daher verteidigen? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 10 O 368/23).
Source: Datev – Arm dran, weil Arm ab? Zur Haftung trotz schwerer Verletzung durch Putativnotwehr

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