Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie
Das LAG Düsseldorf entschied, dass der Arbeitgeber das Betriebsrisiko auch in der Pandemie trägt. Die Klägerin habe Anspruch auf Vergütung für die ausgefallenen 62 Arbeitsstunden (Az. 8 Sa 674/20).
Source: Datev – Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie